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Wichtige erste Informationen für vom Führerscheinentzug betroffene Kraftfahrer

Nach Ablauf der Sperrfrist kommt eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU ) auf  Sie zu. 

Die Verwaltungsbehörde ordnet eine MPU in folgenden Fällen an:

  • bei Ersttätern mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille   ( in Baden-Württemberg )
  • bei sogenannten Mehrfachtätern (mehr als eine Alkoholfahrt )
  • bei alkoholauffälligen Kraftfahrern mit weiteren verkehrsrechtlichen Delikten, die   mit Führerscheinentzug geahndet wurden ( Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht u.a.)
  • bei Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg, wenn Sie sich nach der sechsmonatigen Sperrfrist erneut um die Wiedererteilung des Führerscheines bemühen
  • bei Besitz bzw. Konsum von Betäubungsmitteln, wie zum Beispiel Ecstasy, Kokain, Heroin und andere
  • bei Cannabiskonsum am Steuer

Da die Mehrzahl der MPU's mit einem negativen oder bedingt negativen Testergebnis ( mit Auflagen ) endet, ist es sehr empfehlenswert, bereits zu Beginn der Sperrfrist fachpsychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zu nutzen. Das heißt, sich mit professioneller Hilfe mit den Hintergründen der Alkoholfahrten bzw. den Verkehrsdelikten auseinanderzusetzen und auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit für ein positives Gutachten zu erhöhen.

Oftmals ist auch eine intensivere psychotherapeutische Behandlung ( zum Teil in Abstimmung mit weiteren therapeutischen Institutionen und Selbsthilfegruppen ) angezeigt, die ebenfalls möglichst frühzeitig nach Beginn der Sperrfrist bzw. sofort nach Erhalt eines negativen medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgenommen werden sollte.Da unsere Arbeit von Richtern und Staatsanwälten geschätzt wird, ist es in manchen Fällen auch möglich, die Führerschein-Sperrfrist durch eine verkehrspsychologische Therapie zu verkürzen.

Als niedergelassener Verkehrspsychologe und Psychotherapeut biete ich Ihnen hier meine Hilfe an.

Meine Praxis ist im Bereich der ambulanten Beratung und Behandlung von Kraftfahrern mit Alkohol-, Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeiten und der verkehrspsychologischen Nachschulung und Therapie von sogenannten Punktetätern spezialisiert. Ich war früher selbst an einer medizinisch-psychologischen Obergutachterstelle tätig. 

Das Honorar für die verkehrspsychologischen Beratungs- und Therapiestunden orientiert sich an den Sätzen der Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen.

Die psychologische Praxis in Stuttgart liegt in der Innenstadt, nur ca.400m vom Hauptbahnhof ( neben Katharinen- und Olgahospital ) entfernt und ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch am besten unter  Telefon 0711 - 2261888 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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Sprechzeiten: 

Mo.- Fr. 9:00 Uhr - 13:00 Uhr 
und 14:30 - 17.00 Uhr

Telefon: 0711 - 22 61 888

Kriegerstr. 17, 70191 Stuttgart

info@verkehrspsychologe-stuttgart.de

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 - MOBIL

PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

auto MOBIL. Partnerschaftsgesellschaft niedergelassener Diplom- Psychologen für Verkehrssicherheit

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